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Wie man ein dänisches Unternehmen registriert

Dänemark ist ein Land, in dem es relativ einfach ist, ein Unternehmen einzutragen. Die meisten Internetquellen vereinfachen diese Aufgabe jedoch zu sehr – insbesondere wenn es um Gesellschaften mit beschränkter Haftung geht. In diesem Leitfaden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie ein dänisches Unternehmen anmelden.

Körperschaften

In Dänemark gibt es mehrere Gesellschaftsformen, und Sie müssen sich vor der Eintragung Ihres Unternehmens für eine entscheiden:

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Anpartsselskab, ApS)
  • Aktiengesellschaft (Aktieselskab, A/S)
  • Unternehmerische Gesellschaft (Iværksætterselskab, IVS)
  • Kommanditgesellschaft (Partnerselskab, P/S)
  • Partnerschaft (Interessentskab, I/S)
  • Kommanditgesellschaft (Kommanditselskab, K/S)
  • Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed, EMV)
  • Persönliches Kleinunternehmen (Personligt ejet mindre virksomhed, PMV)

Die beliebteste dänische Gesellschaftsform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die nur 40.000 DKK Gesellschaftskapital benötigt. Wenn Sie sofort loslegen wollen, können Sie bei LegalDesk die Gründung für nur 200 EUR in Angriff nehmen.

Weitere Informationen über die dänischen Unternehmenstypen finden Sie in dieser PDF-Datei des dänischen Außenministeriums.

Wenn Sie sich für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung entscheiden, müssen Sie nicht in Dänemark ansässig sein. Dies macht es für Nicht-Dänen leicht, in Dänemark geschäftlich tätig zu werden.

Anmeldung

Es ist zwar sehr einfach, in Dänemark ein Einzelunternehmen oder ein persönliches kleines Unternehmen zu gründen, aber Sie müssen dafür einen dänischen Wohnsitz haben. Sie brauchen keine besonderen Unterlagen vorzubereiten und können Ihr Unternehmen innerhalb eines Tages auf der Website des dänischen Unternehmensregisters anmelden. Sie müssen 670 DKK an Anmeldegebühren bezahlen.

Eintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Dänemark

Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist es nicht so einfach, sie zu registrieren. Zunächst einmal müssen Sie über das erforderliche Kapital für die Gründung des Unternehmens verfügen. Für Unternehmen mit beschränkter Haftung sind das 40.000 DKK, was für die meisten Menschen kein Problem darstellt. Der Registrierungsprozess ist jedoch sehr unterschiedlich. Die Einzahlung des Kapitals muss auf ein dänisches Geschäftsbankkonto Dieses Konto kann jedoch nicht vor der Gründung des Unternehmens eröffnet werden (die Banken weigern sich einfach, es für 99 % der Personen zu eröffnen). Dies führt bei vielen Dänen zu Frustration. Wie können Sie das Kapital einzahlen, wenn Sie das Konto nicht bekommen?

Glücklicherweise gibt es eine Möglichkeit, dies zu umgehen. Wenn Sie Ihr Unternehmen über einen Bevollmächtigten, in der Regel einen Rechtsanwalt, eintragen lassen, benötigen Sie dafür kein dänisches Geschäftskonto. Sie müssen das Geld auf ihr Kundenkonto einzahlen. Dann wird der Vertreter bestätigen, dass das Geld vorhanden ist, und das Unternehmen kann gegründet werden. Später müssen Sie ein Geschäftskonto eröffnen, um sich das Geld auszahlen zu lassen. Auch das ist für viele Unternehmen ein großes Problem, denn viele Banken sind sehr streng bei der Auswahl ihrer Kunden. Wir haben einen Leitfaden geschrieben, wie man ein dänisches Geschäftskonto bekommt.

Genug mit all den Hintergrundinformationen zu den Problemen. Wir sollten uns auf die Lösungen konzentrieren.

Schritt 1: Finden Sie heraus, welche Art von Unternehmen Sie wollen

Es ist ein sehr wichtiger Schritt, herauszufinden, welche Art von Unternehmen Sie gründen möchten. In der Regel entscheidet man sich entweder für eine Einzelunternehmung oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die wichtigsten Unterschiede sind die Kapitalanforderungen und die Höhe des Kapitalbedarfs. Wir empfehlen in der Regel, sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu entscheiden, die in Dänemark als ApS oder anpartsselskab bekannt ist.

Benötigte Zeit: Nicht lange.

Schritt 2: Wählen Sie Ihren bevorzugten Vermittler

Es gibt viele Vermittler oder Anwälte, die Ihnen bei der Gründung in Dänemark helfen können. Diese verlangen jedoch viel Geld für eine sehr allgemeine Dienstleistung. Deshalb können wir Ihnen LegalDesk empfehlen, wo Sie für nur 200 EUR einsteigen können. Wenn Sie eine sehr komplizierte Struktur haben, müssen Sie sich möglicherweise mit einem Anwalt in Verbindung setzen.

Benötigte Zeit: Nicht lange.

Schritt 3: Wählen Sie Ihren dänischen Firmennamen

Es ist wichtig, dass Sie für Ihr Unternehmen keinen Namen wählen, der einem anderen dänischen Unternehmen zu ähnlich ist oder der durch eine Marke geschützt ist. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Blick in das zentrale Unternehmensregister CVR.dk zu werfen. Hier können Sie nach allen Unternehmen suchen.

Dänische Gesellschaften mit beschränkter Haftung dürfen mehrere Handelsnamen oder „Pseudonyme“ haben, so dass Sie im Prinzip mehrere Namen für Ihr Unternehmen wählen können. Die Anzahl dieser kostenlosen Angebote ist begrenzt.

Benötigte Zeit: Nicht lange.

Schritt 4: Obligatorische Informationen

Ihr Bevollmächtigter wird einige Informationen von Ihnen und über das Unternehmen, das Sie gründen wollen, benötigen. Dies geschieht in der Regel über eine Plattform (z. B. wenn Sie LegalDesk wählen). Hier müssen sie Ihre Identität bestätigen und Sie müssen auch einige Fragen dazu beantworten, wie Sie das Unternehmen führen wollen.

Benötigte Zeit: Nicht lange.

Schritt 5: Einzahlung des Gesellschaftskapitals

Der Vertreter teilt Ihnen eine Kontonummer mit, auf die Sie das Firmenkapital einzahlen müssen. Damit wird bestätigt, dass Sie das Geld haben, und der Makler kann es dem dänischen Unternehmensregister „bescheinigen“.

Je nach Höhe des Betrags werden Sie möglicherweise aufgefordert, einige Unterlagen darüber vorzulegen, woher Sie das Geld haben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie eine Aktiengesellschaft gründen wollen, deren Mindestkapital wesentlich höher ist als das einer GmbH.

Benötigte Zeit: 1 Tag.

Schritt 6: Besorgen Sie sich Ihre Geschäftsnummer

In Dänemark werden die Unternehmen durch ihre CVR-Nummer identifiziert. Bei dieser Nummer handelt es sich um die Unternehmensnummer, und auch wenn das Unternehmen selbst nicht für die Mehrwertsteuer registriert ist, wird diese Nummer in einigen Ländern auch als Mehrwertsteuernummer bezeichnet. Es handelt sich um eine 8-stellige Nummer, und wenn Sie sie auf nicht-dänischen Rechnungen verwenden möchten, müssen Sie den DK-Präfix hinzufügen. In der Regel erhalten Sie diese Nummer noch am selben oder am nächsten Tag, nachdem Sie alle auf dieser Seite genannten Schritte ausgeführt haben.

Benötigte Zeit: 1-2 Tage.

Schritt 7: Einrichtung eines Geschäftskontos und Auszahlung des Firmenkapitals

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben jetzt ein dänisches Unternehmen. Es ist an der Zeit, sich das Firmenkapital auszahlen zu lassen und mit dem Betrieb des Unternehmens zu beginnen.

Um sich das Firmenkapital auszahlen zu lassen, benötigen Sie ein dänisches Geschäftsbankkonto. Nun, in den meisten Fällen brauchen Sie ihn, da die Vermittler keine Auszahlungen an nicht-dänische Konten vornehmen wollen. Manchmal werden Sie aufgefordert, eine Gebühr von 200 EUR für ihre so genannten „Unannehmlichkeiten“ zu zahlen. Daher ist es ratsam, sich so bald wie möglich ein dänisches Konto zuzulegen, da dieser Schritt einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

In der Regel werden alle mit der Gründung verbundenen Gebühren vom eingezahlten Kapital abgezogen. Wundern Sie sich nicht, wenn Sie einen geringeren Betrag als 40.000 DKK ausgezahlt bekommen, wenn Sie sich für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung entschieden haben.